Immobilienlexikon 

von Zimmermann Immobilien

A-Z mit allen Stichworten rund um Ihre Fragen 

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  • Abgeschlossenheitsbescheinigung: Bestätigt, dass Wohnungen oder Einheiten baulich in sich abgeschlossen sind (eigene Küche/Bad, separater Zugang). Sie ist Voraussetzung, um Wohnungseigentum zu bilden und einzelne Einheiten separat im Grundbuch einzutragen.
  • AfA (Absetzung für Abnutzung): Steuerliche Abschreibung für Gebäude oder Gebäudeteile. Sie verteilt die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über die Nutzungsdauer und senkt so die steuerliche Belastung von Vermietern.
  • Auflassung: Notarielle Einigung, dass Eigentum an einer Immobilie übergehen soll. Erst mit Eintragung im Grundbuch nach der Auflassung wird der Käufer rechtlich Eigentümer.
  • Auflassungsvormerkung: Sicherungseintrag im Grundbuch zugunsten des Käufers. Sie schützt den Anspruch auf Eigentumsübertragung vor zwischenzeitlichen Verfügungen oder weiteren Belastungen.
  • Außen-/Innenprovision: Bezeichnet, wer die Maklercourtage trägt – Käufer (außen) oder Verkäufer (innen), häufig auch geteilt. Grundlage ist der Maklervertrag und die regionale bzw. gesetzliche Praxis.

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  • Baugenehmigung: Amtliche Erlaubnis, ein konkretes Bauvorhaben umzusetzen. Sie stellt sicher, dass das Projekt dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht entspricht.
  • Baulast: Öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen (z. B. Wegerecht). Sie wird im Baulastenverzeichnis geführt und kann den Nutzwert beeinflussen.
  • Beleihungswert: Vorsichtig ermittelter Wert, den Banken als Sicherungsbasis für Kredite ansetzen. Er liegt oft unter dem Marktwert, um Marktschwankungen abzufedern.
  • Betriebskosten: Laufende Kosten des Gebäudebetriebs, etwa Wasser, Heizung oder Müllabfuhr. Je nach Mietvertrag können sie auf den Mieter umgelegt werden.
  • Bodenrichtwert: Durchschnittlicher Lagewert eines Grundstücks je Quadratmeter, ermittelt durch den Gutachterausschuss. Er dient als Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Wertermittlung.

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  • Courtage (Maklerprovision): Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen. Höhe und Zahler sind vertraglich geregelt und richten sich nach Marktüblichkeit und Gesetz.

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  • Dingliche Rechte: Rechte, die unmittelbar an der Immobilie „haften“, z. B. Grundschuld oder Dienstbarkeit. Sie werden im Grundbuch eingetragen und wirken gegenüber jedermann.
  • Dienstbarkeit: Belastung eines Grundstücks zugunsten eines anderen, etwa Weg- oder Leitungsrecht. Sie kann die Nutzung einschränken und beeinflusst damit den Wert.
  • Duldungspflicht: Verpflichtung, bestimmte Maßnahmen zu erlauben, z. B. gesetzlich vorgesehene Modernisierungen. Grenzen setzt dabei stets die Zumutbarkeit.

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  • Eigenkapital: Eigene finanzielle Mittel, die in den Kauf eingebracht werden. Mehr Eigenkapital verbessert in der Regel die Finanzierungskonditionen und senkt das Zinsrisiko.
  • Eigenbedarf: Kündigungsgrund, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigt. Er muss nachvollziehbar begründet und fristgerecht erklärt werden.
  • Energieausweis: Dokument mit energetischen Kennwerten des Gebäudes (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis). Er hilft Käufern und Mietern, die zu erwartenden Energiekosten einzuschätzen.
  • Erbbaurecht: Recht, auf fremdem Grund zu bauen und zu wohnen; dafür wird Erbbauzins gezahlt. Das Grundstück bleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers, das Recht ist handelbar und vererbbar.
  • Exposé: Aufbereitung einer Immobilie mit Daten, Bildern und Grundrissen. Es schafft Vertrauen, weckt Interesse und dient als Entscheidungsgrundlage für Besichtigungen.

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  • Flurkarte (Liegenschaftskarte): Amtliche Karte, die Flurstücksgrenzen, Lage und Nummern zeigt. Sie ist wichtig für Vermessung, Grenzfragen und Bauplanung.
  • Forward-Darlehen: Heute vereinbarter Zinssatz für eine zukünftige Anschlussfinanzierung. Es sichert Zinsen ab, kann aber je nach Marktentwicklung Chancen oder Kosten mit sich bringen.
  • Freistellung: Entlassung einer Immobilie oder eines Teilgrundstücks aus einer Grundschuld. Sie wird oft bei Teilverkäufen oder nach vollständiger Tilgung benötigt.

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  • Gemeinschaftseigentum (WEG): Gebäudeteile, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören, z. B. Dach oder Treppenhaus. Verwaltung und Kosten werden gemeinschaftlich geregelt.
  • Grundbuch: Öffentliches Register zu Eigentum und Belastungen eines Grundstücks. Es genießt hohen Vertrauensschutz und ist zentrale Prüfbasis beim Kauf.
  • Grundschuld: Wichtigste Kreditsicherheit, die unabhängig von der Forderung besteht. Sie ermöglicht der Bank Zugriff, falls der Kredit nicht bedient wird.
  • Grundsteuer: Kommunale Steuer auf Grundbesitz, die jährlich erhoben wird. Sie kann bei Vermietung als Betriebskosten umgelegt werden.

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  • Hausgeld: Monatliche Vorauszahlung von Wohnungseigentümern für Betrieb, Verwaltung und Rücklagen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt jährlich über die WEG.
  • Hypothek: Dingliche Sicherheit ähnlich der Grundschuld, heute seltener genutzt. Im Unterschied zur Grundschuld ist sie streng an die Forderung gekoppelt.

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  • Indexmiete: Miete, die sich nach dem Verbraucherpreisindex verändert. Sie schafft Transparenz, kann aber in Phasen höherer Inflation spürbar steigen.
  • Instandhaltungsrücklage: Finanzpolster der WEG für künftige Reparaturen und Sanierungen. Eine solide Rücklage stabilisiert den Werterhalt und reduziert Sonderumlagen.

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  • Jahresnettokaltmiete (JNM): Jahresmietsumme ohne Nebenkosten. Sie dient als Basis für Rendite- und Wertbetrachtungen, z. B. beim Mietmultiplikator.
  • JVEG/Notarkosten: Gebührenordnungen, die Notar- und Gerichtskosten strukturieren. Sie sorgen für transparente, gesetzlich festgelegte Kosten beim Immobilienkauf.

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  • Kaufnebenkosten: Zusätzliche Kosten neben dem Kaufpreis, z. B. Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer und ggf. Makler. Je nach Bundesland und Konstellation sind 8–15 % üblich.
  • KfW-Förderung: Staatliche Kredite und Zuschüsse für Neubau, Kauf und energetische Sanierung. Gute programmi helfen, die Gesamtfinanzierung und Energieeffizienz zu verbessern.
  • Kalt-/Warmmiete: Kaltmiete ist die Grundmiete ohne Betriebskosten; Warmmiete enthält Vorauszahlungen für Nebenkosten. Heizung und Warmwasser können je nach Vertrag enthalten sein.

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  • Lage: Makro- (Stadt/Region), Meso- (Stadtteil) und Mikrolage (Straße/Umfeld) prägen Wert und Vermietbarkeit. Eine gute Lage kompensiert oft kleinere Objektmängel.
  • Lastenfreie Übergabe: Eigentumsübertrag ohne nicht übernommene Belastungen im Grundbuch. Sie wird vertraglich festgehalten und durch Löschungen abgesichert.
  • Löschungsbewilligung: Zustimmung eines Berechtigten (meist Bank) zur Löschung einer Grundschuld. Sie ist Voraussetzung, um Belastungen aus dem Grundbuch zu entfernen.

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  • Maklervertrag: Vereinbarung über Leistungen und Vergütung des Maklers (einfacher oder Alleinauftrag). Er regelt Pflichten, Laufzeit und Erfolgsbedingungen.
  • Mietpreisbremse: Begrenzung der zulässigen Mieten bei Wiedervermietung in angespannten Märkten. Es gibt Ausnahmen, etwa nach Modernisierung oder bei Neubauten.
  • Mietspiegel: Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten, oft differenziert nach Baujahr, Lage und Ausstattung. Er dient als Orientierung und in Streitfällen als Grundlage.
  • Modernisierung: Maßnahmen, die den Gebrauchswert oder die Energieeffizienz verbessern. Sie können zu Mieterhöhungen führen, steigern aber langfristig den Objektwert.

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  • Nebenkosten (Betriebskosten): Laufende Kosten, die per Vertrag auf Mieter umgelegt werden dürfen. Eine transparente Abrechnung schafft Vertrauen und vermeidet Streit.
  • Notaranderkonto: Treuhandkonto des Notars für eine sichere Kaufpreisabwicklung in besonderen Fällen. Es wird genutzt, wenn Zahlungen nicht direkt geleistet werden können.
  • Notarielle Beurkundung: Gesetzlich vorgeschrieben für Immobilienkaufverträge. Der Notar erklärt Inhalte, prüft Identitäten und leitet die Grundbucheintragung ein.

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  • Ortsübliche Vergleichsmiete: Durchschnittlich gezahlte Miete für vergleichbare Wohnungen am Ort. Sie ist Maßstab für Mieterhöhungen und Mietspiegel.
  • Objektunterlagen: Sammlung aller relevanten Dokumente zur Immobilie, z. B. Grundbuch, Teilungserklärung, Protokolle, Energieausweis. Vollständige Unterlagen beschleunigen Verkauf und Finanzierung.

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  • Prolongation: Verlängerung der Zinsbindung beim bestehenden Kreditinstitut. Ein frühzeitiger Vergleich alternativer Angebote kann Zinskosten sparen.
  • Provisionsteilung: Bei Käufermaklergeschäften teilen sich in der Regel Käufer und Verkäufer die Courtage. Details ergeben sich aus Gesetz und vertraglichen Absprachen.
  • Pacht: Überlassung von Grundstücken oder Flächen gegen Entgelt inklusive Nutzungsfrüchten. Sie unterscheidet sich von Miete durch das Recht, Erträge zu ziehen.

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  • QM (Quadratmeter) Wohnfläche: Wird nach der Wohnflächenverordnung berechnet; Dachschrägen und Balkone zählen oft nur anteilig. Eine korrekte Ermittlung verhindert Streit und Fehleinschätzungen.
  • Qualifizierter Mietspiegel: Nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und regelmäßig fortgeschrieben. Vor Gericht hat er eine höhere Beweiskraft als ein einfacher Mietspiegel.

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  • Rendite (Brutto/Netto): Verhältnis der Mieteinnahmen zum Kaufpreis – brutto vor, netto nach Kosten. Sie zeigt die Wirtschaftlichkeit, sagt aber nichts über Lage- oder Objektrisiken.
  • Restschuld: Offener Darlehensbetrag nach geleisteten Tilgungen. Sie bestimmt, ob und zu welchen Konditionen eine Anschlussfinanzierung nötig wird.
  • Rückauflassungsvormerkung: Sichert einen Anspruch auf Rückübertragung im Grundbuch, z. B. bei Auflagen. Sie wirkt gegenüber Dritten und verhindert ungewollte Verfügungen.

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  • Sondereigentum: Alleineigentum an der Wohnung und ggf. bestimmten Räumen, abgegrenzt durch Teilungserklärung. Es steht dem Gemeinschaftseigentum gegenüber.
  • Sonderumlage: Einmalige Zahlung der Eigentümer für außergewöhnliche Ausgaben, die die Rücklagen übersteigen. Sie wird per Beschluss der WEG festgelegt.
  • Staffelmiete: Vertraglich definierte Mieterhöhungen zu festgelegten Zeitpunkten und Beträgen. Sie schafft Planbarkeit, ersetzt aber keine Indexierung.
  • Sanierung: Umfassende technische, energetische oder optische Erneuerung eines Gebäudes. Sie steigert Komfort, reduziert Betriebskosten und erhöht den Wert.

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  • Teilungserklärung: Legt Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Miteigentumsanteile verbindlich fest. Sie ist die „Verfassung“ einer WEG und steuert Rechte und Pflichten.
  • Tilgung: Rückzahlung eines Darlehens, meist als Prozentsatz pro Jahr festgelegt. Eine höhere Anfangstilgung verkürzt die Laufzeit und reduziert Zinskosten.
  • Tiefgaragen-/Stellplatz-Sondernutzungsrecht: Exklusive Nutzung eines Platzes, vertraglich oder in der Teilungserklärung geregelt. Es ist wertrelevant und sollte exakt beschrieben sein.

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  • Umlagefähige Kosten: Betriebskosten, die laut Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden dürfen. Voraussetzung ist eine klare Vereinbarung im Mietvertrag.
  • Umwandlung: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen mit besonderen Regeln, etwa in Milieuschutzgebieten. Sie kann Kündigungsschutz und Auflagen auslösen.
  • Untergemeinschaft: Teilbereich innerhalb einer WEG, der bestimmte Aufgaben oder Budgets separat verwaltet. Das schafft Klarheit in großen Anlagen mit mehreren Hauseinheiten.

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  • Verkehrswert (Marktwert): Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Stichtag erzielbar ist. Grundlage sind Lage, Zustand, Ertrag und Vergleichswerte.
  • Vermessung/Teilungsvermessung: Amtliche Festlegung oder Neuordnung von Flurstücksgrenzen. Sie ist nötig bei Teilungen, Grenzkorrekturen oder Neubebauung.
  • Vorkaufsrecht: Recht, zu Bedingungen eines Drittangebots in den Kauf einzutreten (gesetzlich oder vertraglich). Fristen und Form sind strikt zu beachten.

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  • WEG (Wohnungseigentumsgesetz): Gesetzliche Basis für Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern und Verwaltern. Es regelt Beschlüsse, Verwaltung und Streitbeilegung.
  • WEG-Versammlung: Zusammenkunft der Eigentümer zur Beschlussfassung über Gemeinschaftsangelegenheiten. Protokolle und Beschlüsse sind für alle bindend.
  • Wohnflächenverordnung (WoFlV): Regelt die Berechnung der Wohnfläche, etwa Anrechnung von Balkonen und Dachschrägen. Sie schafft Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit.
  • Wirtschaftsplan: Jährliche Vorschau über Einnahmen und Ausgaben der WEG einschließlich Hausgeld. Er dient als Grundlage für die laufende Finanzierung der Gemeinschaft.

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  • X-Effizienz im Betrieb: Praxisnahe Effizienz bei Bewirtschaftung, Energie und Services ohne starre Theorie. Ziel ist ein schlanker, kostentransparenter Gebäudebetrieb mit stabilem Komfort.

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  • Yield: Englischer Begriff für Rendite, häufig als Nettoanfangsrendite verwendet. Er hilft Investoren, Objekte international vergleichbar zu bewerten.

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  • Zinsbindung: Zeitraum, in dem der Darlehenszins festgeschrieben ist. Nach Ablauf entscheidet die Anschlussfinanzierung über neue Konditionen und das Zinsrisiko.
  • Zwangssicherungshypothek: Sicherungsmittel eines Gläubigers durch Eintragung ins Grundbuch. Sie dient der Vollstreckung offener Forderungen gegen den Eigentümer.
  • Zwangsversteigerung: Gerichtliche Verwertung einer Immobilie zur Schuldentilgung. Käufer profitieren teils von günstigeren Preisen, tragen aber besondere Risiken und Pflichten.


Timo Zimmermann Immobilien Dortmund

Timo Zimmermann 

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Geschäftsführer: Timo Zimmermann

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